|
Personenversicherungen
Eine Personenversicherung dient dem unmittelbaren Schutz der versicherten Person bzw. des versicherten Personenkreises. Die Personenversicherung ist eine Versicherungsart, bei der die persönlichen Risiken des Versicherten abgedeckt werden. Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer verpflichtet die vereinbarte Versicherungsleistung zu bezahlen.
Wie beraten Sie gerne in den unterschiedlichen Bereichen der Personenversicherungen:
|